Beleg
Die Expertenkommission des Senats kam im Juni 2023 mehrheitlich zu dem Ergebnis, dass eine Vergesellschaftung verfassungsgemäß ist; vier von 13 Mitgliedern gaben Sondervoten ab.
1 QuelleErstellt am 8. Okt. 2026Aktualisiert am 8. Okt. 2026
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Die Expertenkommission des Senats hält die Vergesellschaftung mehrheitlich für verfassungsgemäß – rechtlich ist der Weg also nicht verbaut.
Stützt