Nur bei begründetem öffentlichem Interesse nennen
4 Begründungen5 Quellen
Was diese Position vorschlägt
Die Nationalität wird in der Regel nicht erwähnt. Redaktionen nennen sie nur, wenn sie für das Verständnis der Tat erheblich ist, wie es Richtlinie 12.1 des Pressekodex vorsieht.
Begründungen
- 1.
Die Nennung im Einzelfall lädt zur Verallgemeinerung ein: Das Fehlverhalten eines Menschen wird einer ganzen Gruppe zugeschrieben.[1]
- 2.
Die Medien zeigen ausländische Tatverdächtige schon heute weit überproportional.
Mehr Herkunftsnennungen würden diese Verzerrung eher verstärken als beheben.[1]
- 3.
- Quelle 1: Osthessen|News: Mehr als 100 Polizisten verletzt, Politik kündigt Konsequenzen an (01.11.2026) · osthessen-news.deOriginal öffnen
- Quelle 2: taz: Nach Gen-Z-regelt-Protest. Der Sündenbock ist schnell gefunden (01.11.2026) · taz.deOriginal öffnen
- Quelle 3: Tagesspiegel: Kam die Gewalt wirklich aus dem „migrantischen Milieu“? (November 2026) · tagesspiegel.deOriginal öffnen
- 4.
Der Pressekodex verlangt kein Schweigen.
Er erlaubt die Nennung ausdrücklich, wo sie zum Verständnis beiträgt, etwa bei schweren Taten oder bei Taten aus einer Gruppe heraus.[1]
Stützt
Ausschreitungen wie in der Halloween-Nacht, begangen aus einer größeren Gruppe heraus, könnten nach diesen Leitsätzen also durchaus eine Nennung rechtfertigen. Die Regel lässt Raum für das Abwägen im Einzelfall.[1][2]
- Quelle 1: Deutscher Presserat: Leitsätze zur Richtlinie 12.1 des Pressekodex · presserat.deOriginal öffnen
- Quelle 2: Osthessen|News: Mehr als 100 Polizisten verletzt, Politik kündigt Konsequenzen an (01.11.2026) · osthessen-news.deOriginal öffnen
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